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Ergotherapie

ERGOTHERAPEUTIN – D. KUHLMANN

Qualifikation und Weiterbildungen:

  • staatlich anerkannte Ergotherapeutin seit 1995
  • Grundausbildung in Pädiatrie Geriatrie, Psychiatrie/ forensische Psychiatrie
  • Zertifizierte Weiterbildung:
    • Klientenzentrierte Gesprächsführung
    • Dramatherapie
    • RopE - Ressourcen - orientierte pädiatrische Ergotherapie
  • Workshop
    • „Schülerjahre“ - Remo H. Largo
    • „Ich pubertiere-machst du mit" - Peer Wünschner

Ergotherapie

Ergotherapie  unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von einer Einschränkung bedroht sind, mit dem Ziel , sie in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit zu stärken.

QualitÄt der Behandlung

Vereinbaren Sie mit uns einen Termin und beachten Sie bitte, dass die Heilmittelverordnung 14 Tage nach Ausstellung ihre Gültigkeit verliert. 

Nach einem sorgfältigen Aufnahmegespräch und ergotherapeutischer Befundung werden Sie in die Planung Ihrer Therapie oder die ihres Kindes einbezogen. Fragen zu Ihrer Behandlung oder zu der Ihres Kindes werden Ihnen umfassend und für Sie nachvollziehbar erläutert.  Gemeinsam mit Ihnen wird Ziel und Weg der Behandlung festgelegt. Die Art der Behandlung wird Ihnen erklärt und Sie werden mit Ihren Problemen ernst genommen.

WER VERORDNET DIE ERGOTHERAPEUTISCHE THERAPIE? 

Die Verordnung für eine ambulante Ergotherapie stellt der behandelnde Arzt bzw. Facharzt aus, pro Verordnung muss der Patient in der Regel eine Zuzahlung von 10%  selbst tragen. Für Kinder muss keine Zuzahlung geleistet werden.

Die Verordnung umfasst üblicherweise 10 Behandlungseinheiten. Eine Therapieeinheit beträgt je nach durchgeführter Maßnahme zwischen 30-75 Minuten.  Bei medizinischer Notwendigkeit, wenn ein Patient also nicht in die Praxis kommen kann, findet Ergotherapie auch als Hausbesuch statt.

Welche ergotherapeutischen Versorgungsformen gibt es?

  • ergotherapeutische Behandlung bei motorisch-funktionellen Störungen
  • ergotherapeutische Behandlungen bei sensomotorischen/ perzeptiven Störungen
  • ergotherapeutische Behandlungen bei psychisch-funktionellen Störungen
  • Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining / Neuropsychologisch orientierte Behandlung, sowie Beratung zur ergotherapeutischen Umfeldanpassung

ERGOTHERAPIE - WER FINANZIERT DAS?

Ergotherapie kommt auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung zum Einsatz und zählt zu den Heilmitteln. Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen bilden das Ergotherapeuten Gesetz und die Sozialgesetzbücher (SGB) V und IX. Kostenträger sind die gesetzliche oder private Krankenversicherung und Berufsgenossenschaften. Die ergotherapeutische Leistung kann aber auch privat gezahlt werden.

PÄdiatrie

Ergotherapie bei Kindern ist angezeigt, bei z. B.

  • Entwicklungsstörungen der Fein- und Grobmotorik
  • Entwicklungsverzögerungen
  • Störungen der Wahrnehmungsverarbeitung
  • Störung der Handlungs- und Bewegungsplanung
  • Koordinationsstörungen (Dyspraxie)
  • Störung der Aufmerksamkeit und Konzentration
  • ADS, ADHS
  • Psycho-soziale Auffälligkeiten

Ziele der ergotherapeutischen Behandlung können sein

  • Verbesserung der Grob- und Feinmotorik
  • Integration von Sinneseindrücken
  • Stärkung der sozio-emotionalen Fähigkeiten z. B. Verbesserung des Selbstwertgefühls
  • Steigerung der kognitiven Fähigkeiten, wie Konzentration, Ausdauer und Aufmerksamkeit
  • Förderung der Selbständigkeit

Behandlungsmethoden

  • Konzentrationstraining (MKT)
  • Therapie nach Affolter
  • psychomotorische Übungen
  • gestalterisch / handwerkliche Tätigkeiten (Speckstein, Holz, etc.)
  • Elternarbeit und Anleitung

Geriatrie

Ergotherapie ist angezeigt bei älteren Menschen mit: 

  • Multiplen organischen Erkrankungen
  • Erkrankung des zentralen Nervensystems (Morbus Parkinson, Alzheimer,etc.)
  • Orthopädischen Erkrankungen
  • Rheumatischen Erkrankungen / Psychogeriatrischen Erkrankungen

Ziele der ergotherapeutischen Behandlung können sein

  • Training der körperlichen und geistigen Funktionen
  • Unterstützung der Persönlichkeit
  • Erhalt der Sozialkompetenzen
  • Erhalt und Verbesserung der Lebensqualität (zu Hause, im Alters- oder Pflegeheim)

Behandlungsmethoden

  • Hirnleistungstraining mit lebenspraktischen Bezug
  • Therapie nach Affolter
  • Handwerklich und gestalterische Techniken
  • Training der Selbsthilfefähigkeiten
  • Beratung und Anleitung der Betreuungspersonen

Psychiatrie

Ergotherapie ist angezeigt bei Personen mit:  

  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
  • Demenzsyndrom
  • Depressionen
  • Affektive Störungen
  • Schädel-Hirn-Verletzung (z.B. Nach einem Unfall)

Ziele der ergotherapeutischen Behandlung können sein:

Entwicklung, Erhalt und Verbesserung von:
  • Körperwahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung
  • Sozio-emotionalen Fähigkeiten
  • Kognitiven Funktionen (Merkfähigkeit, Ausdauer, Konzentration etc.)
  • Selbst- und Fremdwahrnehmung im Alltag
  • Selbstvertrauen und psychische Stabilität
  • Selbständigkeit, sowohl im Alltag als auch im Beruf

Behandlungsmethoden

  • Handwerklich und gestalterisch Techniken
  • kompetenz- und/oder ausdruckszentrierte Übungen
  • Entspannungstechniken
  • Beratung und Anleitung

So sieht ein Rezept fÜr Ergotherapie aus:

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