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LogopÄdie

Logopädin C. Schneidewind therapiert:

bei Kindern & Jugendlichen:
  • Sprachentwicklungsverzögerung (SEV)
  • Sprachentwicklungsstörung (SES)
  • Störungen der Artikulation, Lautfehlbildungen (Dyslalie)
  • Störungen der Grammatik (Dysgrammatismus)
  • Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen
  • Myofunktionelle Störungen (MFS)
  • Fütter-, Kau-, Schluck- & Essstörungen
  • Näseln (Rhinophonie)
  • Störungen des Redeflusses (Stottern, Poltern)
  • Kindliche Stimmstörung
bei Erwachsenen:
  • Sprach- und Sprechstörungen aufgrund von Hirnschädigungen (Aphasie, Dysarthrie, Dysarthrophonie)
  • Stimmstörungen (Dysphonien)
  • Störungen des Redeflusses (Stottern, Poltern)
  • Hausbesuche / Heimbesuche (bei entsprechender Indikation durch den behandelnden Arzt)

Therapieablauf

Vor der Therapie sollten Sie folgendes beachten:
Bitte klären Sie zunächst die Therapiebedürftigkeit mit Ihrem Arzt und vereinbaren Sie dann telefonisch einen Termin mit uns.

Beachten Sie, dass die Heilmittelverordnung 14 Tage nach Ausstellung ihre Gültigkeit verliert. Deshalb sollten Sie diese möglichst erst kurz vor dem ersten logopädischen Behandlungstermin bei Ihrem Arzt abholen.

Wie läuft die Therapie ab?
Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns an.
Nach Vereinbarung eines Ersttermins erfolgen üblicherweise folgende Schritte:

  1. Diagnostik
    - Erstgespräch mit Fragen zur Vorgeschichte (Anamnese) und gezielte Tests zur Einschätzung des Sprachstandes / Störungsbildes
    - Feststellung der Diagnose
  2. Beratung
    - Auswertung der Diagnostikergebnisse
    - Tipps, Hilfestellungen und Informationen bezüglich der Problematik
  3. Therapie
    - Individuelle Therapieplanung und -durchführung
    - Ggf. Ergänzung der logopädischen Therapie durch interdisziplinäre Zusammenarbeit
    - Eine Sitzung dauert je nach ärztlicher Verordnung zwischen 45 und 60 Minuten

Wer verordnet die logopädische Therapie?
Die logopädische Therapie kann Ihnen Ihr Hausarzt, ein HNO-Arzt, ein Neurologe, ein Kinderarzt oder ein anderer Facharzt verordnen.

Wer bezahlt die logopädische Therapie?
Die Therapie wird von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Für Patienten ab dem 18. Lebensjahr werden eine Zuzahlung von 10,-- € sowie 10% des Rezeptwertes fällig.
Privatversicherte sollten sich vor Beginn der Therapie bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob und in welchem Rahmen die Kosten der logopädischen Behandlung übernommen werden.

So sieht ein Rezept für LogopÄdie aus:

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